Schiedsrichter


Besondere Hinweise für Schiedsrichter im Spielbetrieb des Kreises
   

Sonderregelung für Strafen bei der E-Jugend

Alle Strafen, die gegen Spieler oder Offizielle ausgesprochen werden, sind nur persönliche Strafen. Das bedeutet, dass der bestrafte Spieler oder Offizielle gegebenenfalls entsprechend der betreffenden Regel die Spielfläche und/oder Auswechselraum verlassen und seine Strafe „verbüßen“ muss. Eine Reduzierung der Mannschaft auf der Spielfläche findet aber nicht statt bzw. sie kann sich – sofern Auswechselspieler vorhanden sind – auf der Spielfläche sofort wieder ergänzen. (RL Anlage III - Sonderbestimmungen)
 

Offensive Deckungsformationen im Kinder- und Jugendhandball

Die in der Rahmentrainingskonzeption des DHB bekannt gegebenen neuen Wettkampfstrukturen gelten derzeit nur als Richtlinie und damit Vorgabe ohne spiel- und regeltechnische Konsequenzen! Die vereinzelt in Verbänden veröffentlichten Anweisungen für Schiedsrichter (Aussprechen einer Verwarnung oder gar 7-m-Wurf, wenn die gewünschte/geforderte offensive Abwehrformation nicht gespielt wird) sind nicht regelkonform und deshalb von Schiedsrichtern weiterhin nicht anzuwenden! Für den Bereich des Bremer HV wurde folgende Vorgehensweise angewiesen:

Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen (nur Jugend E / D)

Grundsätzlich sollte im Kinderhandball im Sinne pädagogischer Prinzipien vorgegangen werden. Deshalb sollten bereits vor dem Spiel die Spielweisen unter den betroffenen Mannschaftsverantwortlichen abgeklärt werden. Ziel als Trainer muss es sein, in erster Linie aufgabenorientiert und nicht ergebnisorientiert zu agieren.

Stufe 1: Information
Stellt der Spielleiter/Schiedsrichter fest, dass eine Mannschaft sich nicht an die für die Altersklasse gültige Spielweise hält, gibt er Time-out und informiert den Mannschaftsverantwortlichen, dass er die Spielweise seiner Mannschaft in der Abwehr ändern muss. Das Eingreifen des Spielleiters/Schiedsrichters kann auch auf Antrag des Mannschaftsverantwortlichen der gegnerischen Mannschaft erfolgen! Der Spielleiter/Schiedsrichter ist verpflichtet, diesem Antrag nachzukommen.

Stufe 2: Ermahnung
Ändert sich die Spielweise der informierten Mannschaft nach einer angemessenen Zeit nicht oder stellt der Spielleiter/Schiedsrichter erneut fest, dass die vorgegebene Spielweise nicht eingehalten wird, gibt er Time-out und ermahnt er den Mannschaftsverantwortlichen unter Hinweis auf den Grund dieser Ermahnung. Das Eingreifen des Spielleiters/Schiedsrichters kann auch auf Antrag des Mannschaftsverantwortlichen der gegnerischen Mannschaft erfolgen! Der Spielleiter/Schiedsrichter ist verpflichtet, diesem Antrag nachzukommen.

Stufe 3: Eintrag ins Spielformular
Ist auch nach der Ermahnung keine Änderung im Abwehrverhalten festzustellen, wird dieser Tatbestand in das Spielformular eingetragen (A. Ordnungswidrigkeiten); es erfolgt eine Auswertung der Einträge durch die Spielleitende Stelle. Der Spielleiter/Schiedsrichter ist verpflichtet, diesen Eintrag auf Antrag des Mannschaftsverantwortlichen der gegnerischen Mannschaft im Spielformular aufzunehmen, auch dann, wenn die beiden ersten Stufen nicht erfolgt sind. Er kann zusätzlich darauf hinweisen, dass die beiden ersten Stufen nicht erfolgt sind.

 Merkblatt "Offensiv abwehren" (RL Anlage III - Sonderbestimmungen)
 

Wartezeit

Die Mannschaften sind verpflichtet, rechtzeitig anzutreten. Eine Wartezeit ist nicht vorgeschrieben. Aus sportlicher Sicht sollte aber mindestens 15 Minuten auf Gastmannschaft oder Schiedsrichter gewartet werden, sofern dieses mit dem weiteren Spielbetrieb zu vereinbaren ist - insbesondere bei Jugendspielen. (RL Ziffer 8)

Spielkleidung

Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung hat der Gastverein (die im Spielplan zweitgenannte Mannschaft) für einen auffälligen Unterschied in der Spielkleidung (Trikot) zu sorgen. Für die Torwarte einer Mannschaft sind Trikots gleicher (Grund-) Farbe anzustreben; sollte dies in einem Spiel nicht gelingen, erfolgt hierüber ein Eintrag im Spielbericht; die Torwarte sind aber trotzdem in dieser Spielkleidung ohne weitere Folgen einsatzfähig. In den Kreisligen und Kreisklassen A der Männer und Frauen, sowie in den Kreisligen der Jugend müssen die Spieler auf dem Rücken 20 cm große Ziffern tragen die Verwendung der gleichen Ziffer für mehrere Spieler einer Mannschaft in einem Spiel ist nicht gestattet. In den übrigen Klassen sollten Rückennummern getragen werden. (RL Ziffer 9)

Gesichtsschutz (Mitteilung DHB-SRLW Oktober 2005)

Nachdem die IHF-RSK in Absprache mit der Methodik- und der Ärzte-Kommission zunächst einen Nasenschutz – später auch Teilgesichtsschutz – als zulässige Ausrüstung angesehen hatte, wurde diese Auslegung nunmehr zurückgezogen: ab sofort ist jede Form von Kopf- oder Gesichtsschutz – auch als Teilschutz – verboten!

Gleiches gilt für Kniegelenksbandagen aus hartem, massivem Material; das Tragen solcher Bandagen ist nur zulässig, wenn sie vollständig abgedeckt und abgepolstert sind und jede Gefährdung anderer Spieler ausgeschlossen ist (Tatsachenfeststellung der Schiedsrichter)!
   

Spielberichte

Zu jedem Spiel (auch Freundschaftsspiel - siehe § 81 SpO/DHB) ist ein Spielbericht auszufüllen. Diesen stellt die Heimmannschaft und sendet ihn auch nach Abschluss aller Eintragungen an die Spielleitung (Wilfried Worthmann) ein. Er ist 15 Minuten vor Spielbeginn zusammen mit den Pässen bei den Schiedsrichtern abzugeben. Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, ist trotzdem ein Spielbericht auszufüllen und an die Spielleitung zu senden, ggf. vom Gastverein. Die Spielberichte sind sorgfältig auszufüllen und an den vorgesehenen Stellen vom Mannschaftsverantwortlichen zu unterschreiben. Das Protokoll ist unter Angabe der Strafen zu führen. (RL Ziffer 12)

Der Schiedsrichterbericht ist vom Schiedsrichter mit den erforderlichen Eintragungen, z.B. Einigung auf einen Schiedsrichter bein Schiedsrichternichtantretung, zu versehen - insbesondere sind auch die notwendigen Begründungen für Strafen (Disqualifikation, Ausschluss) abzugeben, ggf. ist ein Sonderbericht an die Spielleitung zu fertigen. (§ 81 Abs. 5 SpO/DHB)

Spielausweise werden im Falle von Disqualifikationen oder Ausschlüssen nicht vom Schiedsrichter eingezogen; automatische Sperren treten trotzdem mit der Anzeige der Strafe durch den Schiedsrichter gemäß Rechtsordnung in Kraft. (RL Ziffer 11.2)

Zeitnehmer / Sekretär

Zeitnehmer und Sekretär ('Aufsicht') werden vom Heimverein gestellt, ggf. können die Aufgaben von nur einer Person wahrgenommen werden. Die erforderliche Ausrüstung für Zeitnehmer und Sekretär wird vom Heimverein gestellt. (RL Ziffer 13)

Schiedsrichterkosten (RL Ziffer 14.2)

a) Fahrtkosten
  SR erhalten vom Heimverein Fahrtkosten gemäß „Fahrgeld - Tabelle“. Verkürzt sich ein Fahrweg durch Benutzung einer Fähre erheblich, kann das Fährgeld zusätzlich abgerechnet werden.
Der in der „Fahrgeld - Tabelle“ angegebene Betrag ist insgesamt nur einmal zu zahlen – auch bei der Anreise von Gespannen oder der Leitung mehrerer aufeinanderfolgender Spiele. Kommen die SR eines Gespanns aus verschiedenen Vereinen, ist das jeweils höhere Fahrgeld maßgebend. Leiten die SR aufeinanderfolgende Spiele, sind die Fahrtkosten gleichmäßig auf die Spiele zu verteilen.
b) Aufwandsentschädigung (je Spiel)
 
ba) Kreisliga Männer/Frauen, Aufstiegs- und Pokalspiele: 12,50 € je lizenzierten SR
Bei Spielen an Werktagen (Mo-Fr) erhält jeder lizenzierte SR zusätzlich 2,50 €.
bb) In allen anderen Spielklassen (Serie):
  7,50 € für einen lizenzierten Einzel-SR
10,00 € für Gespanne (ein lizenzierter SR)
15,00 € für Gespanne (zwei lizensierte SR)
Bei Spielen an Werktagen (Mo-Fr) sind je Spiel zusätzlich 2,50 € zu zahlen.

Aufstiegsspiele / Pokalspiele (RL Ziffer 21 und Ziffer 29)

Aufstiegs- und Pokalspiele sind von Gespannen zu leiten. Die Schiedsrichterkosten werden vom Heimverein getragen, in neutralen Hallen zwischen beiden Vereinen geteilt. Enden Pokalspiele unentschieden, sind sie mit Verlängerung, ggf. 2. Verlängerung und 7-m-Werfen bis zur Entscheidung weiterzuführen.